Kreditlexikon

Glossar

  • Sicherungsabtretung

    Die Sicherungsabtretung dient dem Kreditgeber als Kreditabsicherung bei nicht vertragsgemässer Bezahlung. Hierbei tritt der Kreditnehmer dem Kreditgeber sicherungshalber eine Forderung (z.B. Gehaltsansprüche) ab.

  • Sollzins (Nominaler Jahreszins)

    Der Sollzins (nominale Jahreszins) bezeichnet den Zins, der für den Kredit zu zahlen ist. Im Gegensatz zum Effektivzins berücksichtigt der nominale Jahreszins (Sollzins) keine weiteren Kosten.

  • Sondertilgung

    Eine Sondertilgung oder Sonderzahlung ist eine nicht planmässige Rückzahlung des Kreditnehmers, die unabhängig von den Ratenzahlungen geleistet wird. Sondertilgungen können dabei einen Teil oder den ganzen Kreditbetrag betreffen.

  • Stundung

    Eine Stundung (auch Prolongation genannt) ist eine besondere Vereinbarung zwischen Kunde und der Bank über die vorübergehende Aussetzung einer oder mehreren Ratenzahlungen.